Die Kernenergie ist in der Schweiz durch eine umfassende Gesetzesgrundlage geregelt. Besonderes Augenmerk gilt der Sicherheit und dem Strahlenschutz, der Entsorgung radioaktiver Abfälle, der Haftpflicht sowie der gewissenhaften Aufsicht durch eine spezialisierte Behörde. All das gewährleistet den sicheren Betrieb aller kerntechnischen Anlagen in der Schweiz. Was grundsätzliche Fragen zur Nutzung der Atomenergie anbelangt, so wurde hierzulande schon mehrmals das Stimmvolk befragt. Weitere Abstimmungen zum Thema sind in den kommenden Jahren zu erwarten.
Gesetzliche Grundlagen
- Kompetenzen klar geregelt
- Kernenergiegesetz und Kernenergieverordnung
- Strahlenschutzgesetz
- Kernenergiehaftpflichtgesetz
- Gesetz über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat (ENSI-Gesetz)
- Eidgenössische Volksabstimmungen
Kompetenzen klar geregelt
Wenn es um die friedliche Nutzung der Atomenergie geht, ist nur einer zuständig: der Bund. So steht es im Abschnitt «Energie und Kommunikation» in der Bundesverfassung, Artikel 90. Die Verfassung hält zudem fest, dass der Bund Vorschriften für den Schutz der Bevölkerung vor ionisierender (radioaktiver) Strahlung erlässt (Artikel 118).
Gestützt auf die Verfassungsartikel 90 und 118 hat der Bund vier Gesetze erlassen: Das Kernenergiegesetz, das Strahlenschutzgesetz, das Kernenergiehaftpflichtgesetz und das Gesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI).
Kernenergiegesetz und Kernenergieverordnung
Das Kernenergiegesetz (KEG) regelt die friedliche Nutzung der Atomenergie in der Schweiz und bestimmt die Sicherheitsgrundsätze. Es legt alles Notwendige fest, was Betrieb und Stilllegung von Kernanlagen sowie die Entsorgung von radioaktiven Abfällen anbelangt. Zudem regelt es, welche Voraussetzungen beim Bau neuer AKWs erfüllt sein müssen. Das Gesetz wurde erst vor wenigen Jahren umfassend überarbeitet, durch den Bundesrat genehmigt und zusammen mit der neuen Kernenergieverordnung (KEV) am 1. Februar 2005 in Kraft gesetzt.
Ausführliche Informationen und Dokumente zum Kernenergiegesetz und zu den Kernenergieverordnungen gibt es beim Bundesamt für Energie (BFE).
Strahlenschutzgesetz
Schutz von Mensch und Umwelt vor übermässiger, d. h. über die natürliche Strahlung hinausgehender, radioaktiver Strahlung: Dies ist das Ziel des Strahlenschutzgesetzes (StSG).
Das Gesetz regelt die Strahlenschutzaspekte für die Betreiber von Kernanlagen und für medizinische Anwendungsgebiete. Das Gesetz hält unter anderem fest, dass in der Schweiz Luft, Wasser, Boden, Nahrungs- und Futtermittel regelmässig auf ionisierende Strahlung und Radioaktivität überwacht werden. Darüber hinaus beinhaltet das StSG Bestimmungen betreffend der wissenschaftlichen Forschung über Strahlenwirkungen und Strahlenschutz sowie die Ausbildung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes.
Gestützt auf das Strahlenschutzgesetz hat der Bund eine Reihe von Verordnungen erlassen. Dort werden die einzelnen Aspekte detailliert definiert und geregelt. Ausführliche Informationen zu den Verordnungen zum Strahlenschutz gibt es beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Für eine Liste mit allen gesetzlichen Grundlagen zur Kernenergie sowie zum Strahlenschutz klicken Sie bitte auf den entsprechenden Begriff.
Kernenergiehaftpflichtgesetz
Für ausführliche Informationen zum Kernenergiehaftpflichtgesetz, das derzeit überarbeitet wird, klicken Sie bitte hier.
Gesetz über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat (ENSI-Gesetz)
Die eidgenössische Aufsichtsbehörde überwacht die schweizerischen Kernanlagen in Bezug auf die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz. 2006 hat der Bund die rechtliche Situation der Aufsichtsbehörde neu geregelt: Aus der «Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen» (HSK) ist das «Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat» (ENSI) entstanden. Wichtigster Unterschied: Das ENSI ist direkt der Aufsicht des Bundesrats und nicht mehr dem Bundesamt für Energie unterstellt, was den Anforderungen des internationalen Übereinkommens über nukleare Sicherheit entspricht. Dieses fordert eine wirksame Trennung der Aufgaben der nuklearen Sicherheitsbehörde von denjenigen anderer Stellen und Organisationen, die mit der Nutzung von Kernenergie befasst sind.
Weitere Informationen und Unterlagen zum Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI-Gesetz) gibt es beim Bundesamt für Energie (BFE).
Alle geltenden Richtlinien des ENSI finden Sie hier.
Eidgenössische Volksabstimmungen
Die Kernenergie ist nicht unumstritten und so kam es in der Vergangenheit mehrmals zu Abstimmungen über Vorlagen, die den vollständigen oder zumindest teilweisen Ausstieg forderten:
1979: Eine erste Volksinitiative mit dem Zweck, den Bau neuer Kernanlagen zu verhindern und die Betriebsbedingungen der bestehenden Werke zu erschweren, wird vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt.
1984: Die Volksinitiative „Für eine Zukunft ohne weitere Kernkraftwerke“ fordert ein Verbot für den Bau neuer Kernanlagen. Auch sie scheitert am Nein des Stimmvolkes.
1990: Gleich über zwei Volksinitiativen hat das Volk zu befinden: Die Vorlage „für den Ausstieg aus der Atomenergie“ fordert nicht nur den Verzicht auf neue Kernkraftwerke, sondern auch die Stilllegung bestehender Anlagen und zwar „so rasch als möglich“. Die Vorlage wird abgelehnt, womit das Stimmvolk den Entscheid von 1984 bestätigt. Die Volksinitiative „Stopp dem Atomkraftwerkbau (Moratorium)“ wird hingegen angenommen. In der Folge dürfen während zehn Jahren keine Rahmen-, Bau-, Inbetriebnahme- oder Betriebsbewilligungen für neue Einrichtungen zur Erzeugung von Atomenergie erteilt werden.
2003: Die Volksinitiative „Strom ohne Atom – Für eine Energiewende und die schrittweise Stilllegung der Atomkraftwerke“ fordert erneut den Atomausstieg sowie die Stilllegung aller Schweizer Kernkraftwerke nach maximal 30 Jahren Betriebsdauer. Die Kernkraftwerke Beznau 1 und 2 sowie Mühleberg sollen sogar innerhalb zweier Jahre vom Netz gehen. Das Verdikt des Schweizer Stimmvolks fällt überaus deutlich aus: Zwei Drittel der Abstimmenden sagen Nein. Auch eine zweite Vorlage scheitert an der Urne, allerdings nicht ganz so deutlich: Über 58 % erteilen der Volksinitiative „MoratoriumPlus – Für die Verlängerung des Atomkraftwerk-Baustopps und die Begrenzung des Atomrisikos“ eine Absage.
Eine Übersicht über alle bisherigen Eidgenössischen Abstimmungen im Bereich „Energie“ gibt’s hier.
