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Warum verteilt man Jodtabletten in der Umgebung der KKW?

Sicherheit

Bund, Kantone, Regionen und Gemeinden sowie die Betreiber von Kernanlagen sind für den Notfallschutz verantwortlich. Die Abgabe von Jodtabletten gehört gemäss Notfallschutzverordnung zu den Schutzmassnahmen für die Bevölkerung im Falle eines schweren Unfalls. Denn die Einnahme in den ersten Tagen nach einem Unfall schützt vor der Einlagerung von radioaktivem Jod in der Schilddrüse und damit vor Schilddrüsenkrebs. Die Jodtabletten werden präventiv in den Zonen 1 (Radius 5 km), 2 (Radius 20 km) und ab Herbst 2014 gemäss revidierter Jodtablettenverordnung neu auch in der Zone 3 (Radius 50 km) direkt an die Bevölkerung abgegeben. Die Feinverteilung in der Zone 3 ist nicht zielführend. Für den äusserst unwahrscheinlichen Fall eines Austritts bedeutender Mengen von Radioaktivität aus einem Schweizer KKW – Auslöser könnte nur ein Extremerdbeben bislang unbekannten Ausmasses sein – wären zentral und sicher gelagerte Tabletten besser erreichbar als unter den Trümmern von Privat- und Geschäftshäusern. Zudem wäre auch sichergestellt, dass die Bevölkerung die Tabletten genau nach Anweisung der Behörden verwendet.