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Internationale Grundlagen

Die Schweiz hat eine Reihe von internationalen Abkommen unterzeichnet, die dazu dienen, die Sicherheit von Kernanlagen und die friedliche Nutzung der Kernenergie zu gewährleisten. Zahlreiche weitere Abkommen regeln Verhalten und Haftpflicht bei einem Atomunfall, die internationalen Forschungszusammenarbeiten und weitere Belange von internationaler Bedeutung.

Bei IAEA und WANO von Anfang an dabei

Die Schweiz gehört zu den Mitunterzeichnerstaaten, die 1957 die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) gegründet haben. Damit unterstellte unser Land alle seine Kernanlagen der permanenten Kontrolle der IAEO. Sie ist seither das Zentrum der weltweiten Zusammenarbeit und Kontrolle im zivilen nuklearen Bereich.

Die IAEO führt in allen Mitgliedsstaaten, also auch in den Schweizer Kernkraftwerken sowie im Zwilag, regelmässig Kontrollen durch. Wichtige Teile von Atomanlagen werden zudem von der IAEO laufend mit Kameras überwacht. Damit kein Brennstoff unerlaubt entnommen und zweckentfremdet werden kann, werden zudem die Reaktoren nach der jährlichen Revision und dem Brennstoffwechsel an drei Schlüsselstellen von der IAEO versiegelt.

Auch auf diesem internationalen Weg wird sichergestellt, dass sämtliche Handlungen in Übereinstimmung mit dem Gesetz erfolgen.

Um Unfälle wie in Tschernobyl zu vermeiden wurde 1989 die WANO (World Association of Nuclear Operators) gegründet. Sämtliche Kernkraftwerksbetreiber weltweit sind Mitglied der WANO. Diese weltweite Verbindung der Kernkraftwerkoperateure hat sich zum Ziel gesetzt, die eigene Sicherheitskultur permanent zu hinterfragen, zu verbessern und sich dazu an den Besten der Branche zu messen. Das geschieht unter anderem über regelmässige Peer Reviews, denen sich auch die Schweizer Kernkraftwerke unterziehen. Internationale Experten beurteilen dabei Themen wie Management, Organisation, Ausbildung, Strahlenschutz, Chemie, Ingenieurwesen, Betriebserfahrung und Brandschutz. Sie identifizieren Schwachpunkte ebenso wie vorbildliche Praktiken.

Die über die WANO gepflegte internationale Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch innerhalb der Kernenergiebranche helfen jedem einzelnen Kernkraftwerk, seine eigene Sicherheitskultur weiter anzuheben.

Abkommen über die Nichtverbreitung von Kernwaffen

Als IAEO-Mitglied unterzeichnete die Schweiz 1969 den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, auch Non-Proliferations-Vertrag oder Atomwaffensperrvertrag genannt. Er hat zum Ziel, die Verbreitung von nuklearer Technologie zu militärischen und terroristischen Zwecken zu verhindern und atomwaffenfreien Staaten Zugang zu Kernmaterial und -technologie für zivile Zwecke zu verschaffen, sofern diese Staaten sich verpflichten, keine Kernwaffen zu kaufen oder zu entwickeln. Die Atommächte, die offiziell im Besitz von Atomwaffen sind, verpflichten sich zur Abrüstung und zu einem Verbot von Kernwaffentests. Sicherheitsvorschriften, sogenannte Safeguards, regeln zudem den Transfer von Spaltmaterial zwischen Atomwaffenstaaten und atomwaffenfreien Staaten.

Der Non-Proliferations-Vertrag wurde bisher von 191 Staaten unterzeichnet. Angesichts des internationalen Terrorismus ist dieser Vertrag von grosser Bedeutung. So kann der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNO) Sanktionen verhängen gegen Staaten, die gegen den Vertrag verstossen.

Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag

Mit dem auch von der Schweiz unterzeichneten Zusatzprotokoll besteht ein weiteres Regelwerk, das die Vorschriften und Kontrollen der IAEO nochmals verschärft. Die Art und Menge der Anlagen wurde beträchtlich erweitert, beispielsweise auf Zulieferer der Kerntechnik (wie Pumpen- und Messtechnikhersteller), auf die Kernforschung und auf Uranminen. Zudem erhielt die IAEO das Recht, während Inspektionen auf deklarierten wie auch nicht deklarierten Anlagen und in der weiteren Umgebung Proben aus der Umwelt zu entnehmen. Dieses Zusatzprotokoll ist in 129 Staaten in Kraft.

Übereinkommen über die nukleare Sicherheit

1994 hat die Schweiz das Übereinkommen über die nukleare Sicherheit unterzeichnet. Ziel des Vertrages ist es, den weltweit hohen Stand der nuklearen Sicherheit beizubehalten und durch die intensivere internationale Zusammenarbeit weiter zu verbessern.

Übereinkommen bei Atom-Unfällen

Als Folge des Unfalls in Tschernobyl in der früheren UdSSR hat die Schweiz 1986 zwei Übereinkommen unterzeichnet. Damit wird sichergestellt, dass – anders als beim Unfall von Tschernobyl – die Nachbarstaaten frühzeitig informiert werden. Das zweite Übereinkommen betrifft die Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen und strahlungsbedingten Notfällen. Zusätzlich zu den hier aufgeführten Übereinkommen hat die Schweiz jeweils bilateral mit den Nachbarn Frankreich und Italien entsprechende Abkommen unterzeichnet. Eine Vereinbarung mit Deutschland ist bereits 1978 unterzeichnet worden.

Den vollständigen Text zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen finden Sie hier.

Den vollständigen Text zum Übereinkommen über die Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen und strahlungsbedingten Notfällen finden Sie hier.

IAEA
Scharfer Blick hinter die Kulissen: die Internationale Atomenergie-Organisation in Wien. (Bild: IAEA)

Internationale Haftpflicht (Pariser und Brüsseler Abkommen)

Bereits 1960 hat die Schweiz das Übereinkommen über die Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie unterzeichnet. Diese Vereinbarung wurde in den folgenden Jahren durch Zusatzprotokolle und Zusatzübereinkommen ergänzt. Eine weitere Anpassung erfolgte 1982. Die Übereinkommen von Paris und Brüssel, wie die Abkommen über die Haftung auch genannt werden, sind vor wenigen Jahren von der internationalen Staatengemeinschaft revidiert worden. Der Bundesrat hat die entsprechenden Revisionsprotokolle bereits 2004 unterzeichnet und Ende März 2009 ratifiziert. Damit das internationale Abkommen endgültig in Kraft tritt, muss es aber von zwei Drittel der 15 Unterzeichnerstaaten (wovon 13 EU-Staaten) ratifiziert werden. Da aber alle EU-Staaten das Abkommen gleichzeitig unterzeichnen müssen und noch nicht alle soweit sind, kann es bis dahin noch einige Zeit dauern. Die Revision bringt eine internationale Harmonisierung, was eine wesentliche Vereinfachung der Entschädigungsverfahren und eine Verbesserung des Opferschutzes im Falle eines Unfalls im Ausland zur Folge hat.

Die neue Kernenergiehaftpflichtverordnung wurde 2015 verabschiedet und wird zusammen mit dem total revidierten Kernenergiehaftpflichtgesetz 2019 in Kraft treten.

Rahmenübereinkommen über die Forschungszusammenarbeit

Im Jahr 2005 hat die Schweiz ein Rahmenübereinkommen über die internationale Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung von Kernenergiesystemen der vierten Generation unterzeichnet. Damit beteiligt sich die Schweiz am sogenannten Generation IV International Forum (GIF) und hilft im Rahmen dieses Engagements bei der der Entwicklung zukünftiger Kernreaktoren und Kernbrennstoffe mit.

Euratom-Rahmenprogramm über Kernforschung und Ausbildung innerhalb der europäischen Union EU

Seit 2014 beteiligt sich die Schweiz als assoziierter Staat an einem Abkommen innerhalb der EU über die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit auf zahlreichen Gebieten. Dieses Forschungsabkommen «Horizon» dauerte bis 2020. Aktuell wird die Schweiz bei den Eingaben von Forschungsprojekten für Horizon Europe und dazugehörigen Programmen und Initiativen als nicht assoziiertes Drittland behandelt und bemüht sich um eine möglichst rasche Assoziierung.

Als Bestandteil von Horizon läuft das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmassnahmen im Nuklearbereich («Euratom-Rahmenprogramm»). Bei einem Grossteil davon handelt es sich um transnationale Projekte mit hoher Komplexität, die für einzelne Akteure zu umfassend sind. Die thematischen Schwerpunkte sind «Fusionsforschung» (ITER) sowie «Kernspaltung und Strahlenschutz». Ziel ist der Ausbau insbesondere der wirksamen Sicherheit, Ressourceneffizienz und Kostenwirksamkeit der Kernenergie und anderer nuklearer Anwendungen. Weiter betreffen die zahlreichen Tätigkeiten Gebiete Reaktorsysteme und Infrastruktur, aber auch Themen wie Personal, Mobilität und Ausbildung. Schliesslich befasst man sich im Rahmen der Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) mit den Themen Entsorgung nuklearer Abfälle und Umweltauswirkungen, kerntechnische Sicherheit sowie Sicherheitsüberwachung.

Neben den hier aufgeführten wichtigsten Abkommen und Übereinkommen hat die Schweiz im Zusammenhang mit der friedlichen und sicheren Nutzung der Atomenergie eine Vielzahl von weiteren Übereinkünften unterzeichnet. Bei der Mehrheit handelt es sich um bilaterale Übereinkommen, also Abmachungen zwischen zwei Staaten. Die Aufstellung mit sämtlichen Abkommen zur Kernenergie ist in der Datenbank des Eidgenössischen Departements des Äusseren zu finden.

Nuclear Planet

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Aktuelle und detaillierte Informationen über die Kernkraftwerke in aller Welt finden sie auf der Website «Nuclearplanet» des Nuklearforums Schweiz.