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Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (Stenfo)

Der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds dienen zur Finanzierung des Rückbaus der Kernanlagen und der Entsorgung aller Abfälle. Die Fonds stehen unter Bundesaufsicht. Eine Verwaltungskommission trifft alle wichtigen Entscheide und bestimmt z. B. die Höhe der Beiträge, die die Kernkraftwerkbetreiber jährlich einbezahlen müssen.

Die Schweizer Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager werden nach ihrer Ausserbetriebnahme stillgelegt und vollständig zurückgebaut.  Als eine der wenigen Industrien hat die Nuklearbranche auch die Kosten für Stilllegung und Rückbau ihrer Anlagen vollständig in den Produktpreis internalisiert. Die Stilllegungs- und Rückbaukosten betragen gut 0,1 Rappen und sind in den Gestehungskosten enthalten.
 
Die Mittel für die Stilllegung und den Rückbau der Anlagen werden von den Anlagen seit 1984 in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds einbezahlt. Der Bund bestimmt die Höhe der Beiträge. Zusammen mit den Erträgen der Fonds werden so die nötigen Mittel zuverlässig angespart.

Die Verwaltungskommission des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds

Der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds stehen unter Bundesaufsicht. Eine Verwaltungskommission trifft alle wichtigen Entscheide und bestimmt z. B. die Höhe der Beiträge.

Die Geschäftsstelle des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds (Stenfo) befindet sich in Bern.
 
Für den Äufnungsstand der Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds klicken Sie bitte hier.
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