Entsorgung: Überblick
In Kernkraftwerken, Medizin, Industrie und Forschung entstehen radioaktive Abfälle. Ihre Menge ist im Vergleich zu den anderen Sonderabfällen, die wir tagtäglich hinterlassen, sehr gering. Trotzdem müssen sie verantwortungsbewusst entsorgt werden.
Viel Strom für sehr wenig Abfall
Da Uran extrem energiedicht ist, braucht es nur sehr wenig davon, um grosse Mengen Strom zu erzeugen. Entsprechend gering ist auch die Menge der radioaktiven Abfälle aus den Schweizer Kernkraftwerken: In nur zwei Zündholzschachteln hat der hoch radioaktive Abfall Platz, der nach 50 Jahren Kernenergie auf jeden Bewohner der Schweiz entfällt.
Dazu kommen die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem Kraftwerkbetrieb und dem Rückbau der Anlagen. Sie enthalten rund ein Prozent der gesamten Radioaktivität, und ihr Volumen ist im Vergleich zu anderen Abfällen ebenfalls gering: Aus der Kehrichtverbrennung hinterlässt jeder von uns fast 50 Mal mehr giftige schwermetallhaltige Rückstände, die in Deponien gelagert werden müssen. Gesamthaft wird ein Volumen von gut 82’000 Kubikmeter radioaktiver Abfälle erwartet, einschliesslich dickwandiger Verpackung. Knapp ein Fünftel davon sind Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung. Für mehr Informationen zu den Abfallarten und Abfallvolumen klicken Sie bitte hier.
Langeitschutz vor radioaktiven Abfällen
Ein Teil der radioaktiven Abfälle stellt ein Gefahrenpotenzial für einige Hundert bis rund 100’000 Jahre dar. Alle radioaktiven Abfälle müssen darum so entsorgt werden, dass Menschen und Umwelt über lange Zeiträume hinweg zuverlässig geschützt bleiben.
International sind sich die Fachleute einig: Die Lagerung radioaktiver Abfälle in geeigneten Gesteinen tief unter dem Erdboden ist der sicherste Entsorgungsweg. Das Schweizer Parlament hat daher die geologische Tiefenlagerung im Inland für alle Arten radioaktiver Abfälle im Kernenergiegesetz verbindlich vorgeschrieben.Dass alle Arten von radioaktiven Abfällen in einem geologischen Tiefenlager in der Schweiz technisch sicher und dauerhaft entsorgt werden können, bestätigte der Bundesrat im Jahr 2006 mit der Annahme des Entsorgungsnachweises der Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle).
Warteschlaufe im Zwischenlager
Ausgediente Brennelemente geben noch zu viel Wärme ab, als dass sie vom Kernkraftwerk direkt in ein geologisches Tiefenlager verbracht werden könnten. Daher werden sie zuerst einige Jahre im Abklingbecken des Kraftwerkes gelagert. In dieser Zeit kühlen sie ab, und ein wesentlicher Teil der für die Wärme verantwortlichen Radioaktivität klingt ab. Die Giftigkeit der Abfälle (Radiotoxizität) nimmt hingegen weit langsamer ab.
Anschliessend werden die Brennelemente im Zentralen Zwischenlager «Zwilag» in Würenlingen gelagert, bis ein geologisches Tiefenlager für hoch radioaktive Abfälle in Betrieb ist, was zirka 2060 der Fall sein wird.
Neben den ausgedienten Brennelementen aus den Schweizer Kernkraftwerken fasst das Zwischenlager auch die verglasten hochaktiven Abfälle aus den Wiederaufbereitungsanlagen, in denen ein Teil der Brennelemente dem Recycling zugeführt wurde. Auch ein wesentlicher Teil der schwach radioaktiven Abfälle wird im Zwilag für die Tiefenlagerung behandelt und definitiv verpackt.
Nagra sucht für die Schweiz
Die Nagra hat die Aufgabe, die sichere, dem Menschen und der Umwelt verpflichtete Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz zu realisieren. Dazu wurde sie von den Entsorgungspflichtigen gegründet: den Kernkraftwerkbetreibern und dem Bund, der für die radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung zuständig ist. Ausgehend von ihrem Auftrag plant die Nagra den Bau eines geologischen Tiefenlagers für sämtliche radioaktiven Abfälle.
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort steht für die Nagra die Sicherheit des Untergrunds an vorderster Stelle. Im September 2022 schlug sie nach jahrzehntelanger Forschung die Region Nördlich Lägern (ZH) als Standort für das geologische Tiefenlager vor. Die Brennelemente-Verpackungsanlage (BEVA) soll in Würenlingen (AG) entstehen. Im April 2024 gab die Nagra die Gründung zweier Tochtergesellschaften (Nagra gTL AG und Nagra BEVA AG) bekannt, die für Bau sowie Betrieb des geologischen Tiefenlagers und der BEVA verantwortlich sein werden.
Sichere Entsorgung tief in der Erde
Die radioaktiven Abfälle sollen künftig in mehreren Hundert Metern Tiefe gelagert werden. Das optimale Wirtsgestein in der Schweiz für die Lagerung hochaktiver Abfälle ist Opalinuston, der in der Region Nördlich Lägern (ZH) zu finden ist.
Das wasserundurchlässige und selbstabdichtende Gestein Opalinuston entstand vor 175 Millionen Jahren aus Ablagerungen am Meeresboden. Perfekt erhaltene Ammoniten und Einschlüsse von Meerwasser aus jener Zeit zeugen davon, wie natürlich stabil die Schichten des Opalinuston seit Jahrmillionen sind. Sie bieten Gewähr, dass die Nuklearabfälle während des Abklingens ihrer Radioaktivität sicher eingeschlossen bleiben.
Entsorgungskosten nach dem Verursacherprinzip
Die Kosten für die Entsorgung aller radioaktiven Abfälle der Schweizer Kernkraftwerke werden nach dem Verursacherprinzip gedeckt. Wie auch beim Kauf elektronischer Geräte bezahlen die Konsumenten, die den Nutzen aus dem Atomstrom haben, die Entsorgung bereits mit dem Kaufpreis. Bereits während des Betriebs der Kernkraftwerke fallen laufend Entsorgungskosten an, welche die Betreiber direkt begleichen: zum Beispiel für Transporte und Lagerbehälter, den Betrieb des zentralen Zwischenlagers (Zwilag), die Behandlung und Verpackung der bereits angefallenen Abfälle wie auch für die Arbeiten der Nagra (Forschung, Planung, Standortsuche für die geologischen Tiefenlager).
Zur Deckung der Kosten für Stilllegung und Entsorgung nach Ausserbetriebnahme zahlen die Betreiber während der Laufzeit ihrer Kraftwerke Gelder in zwei staatlich kontrollierte Fonds ein. Pro Kilowattstunde Atomstrom wird dem Konsumenten rund ein Rappen für Stilllegung und Entsorgung verrechnet. Mit diesen Geldern werden in Zukunft die geologischen Tiefenlager gebaut und betrieben sowie der Rückbau der Kernkraftwerke finanziert. So entstehen künftigen Generationen keine ungedeckten Kosten.
Solide Finanzierung unter Bundesaufsicht
Der Finanzierungsprozess für die Stilllegung der Kernkraftwerke und Entsorgung der radioaktiven Abfälle läuft unter der Aufsicht des Bundes. Was Stilllegung und Entsorgung kosten werden, bestimmt eine vom Bund eingesetzte Kommission. Die Kommission beschliesst auch, wie viel die Kernkraftwerkbetreiber zu welchem Zeitpunkt in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds einbezahlen müssen. Sie überwacht den Stand der Fonds, befindet über Höhe und Zeitpunkt des Ausgleichs allfälliger Fehlbeträge und Überschüsse der Fonds und überwacht die Anlage des Fondsvermögens.
Themenlinks: Entsorgung
- Entsorgung der radioaktiven Abfälle: Nagra.
- Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle und ihr endlagergerechten Verarbeitung: Zwilag.
- Forschungsarbeit über Tongesteine: Felslabor Mont Terri.
- Standortsuche für geologische Tiefenlager: Bundesamt für Energie.
- Geschäftsstelle des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke: STENFO.
Themenhefte der Nagra
Ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle muss langfristig sicher sein. Rund um die Suche nach einem sicheren Standort untersucht die Nagra viele wissenschaftliche, technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragen. Sie fasst die Ergebnisse in leicht lesbaren Themenheften zusammen, die Sie auf der Website der Nagra finden.
Fakten zur Finanzierung der Entsorgung
Weitere Informationen zur Finanzierung der nuklearen Entsorgung finden Sie im Faktenblatt des Nuklearforums Schweiz.