Transporte
Was innerhalb von Kernanlagen gilt, gilt ausserhalb erst recht: Beim Transport von radioaktiven Abfällen steht die Sicherheit an oberster Stelle. Die Strahlung darf Mensch und Umwelt zu keiner Zeit gefährden. Dafür sorgen spezielle Transport- und Lagerbehälter, in denen das radioaktive Material in jedem Fall eingeschlossen bleibt.
Extrem robuste Behälter
Transport- und Lagerbehälter für verbrauchte Brennelemente müssen vom ENSI speziell für den Gebrauch in der Schweiz lizenziert sein. Sie sind äusserst solide gebaut, praktisch ganz aus Stahl, bis zu 150 Tonnen schwer und luftdicht selbst unter sehr hohem Druck. Tatsächlich sind sie so robust, dass sie auch extremen Belastungen standhalten: Kollisionen mit fahrenden Zügen, Erdbeben, Flugzeugabstürzen, Bränden, Explosionen und sogar dem Beschuss mit schwerem Geschütz.
Überwachung durch die Behörden
Der Transport radioaktiver Stoffe untersteht den internationalen Vorschriften der IAEA, die für alle Stoffklassen spezielle Behälter vorschreibt. In der Schweiz werden sämtliche Transporte von der Aufsichtsbehörde ENSI (Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat, siehe rechte Randspalte) kontrolliert.
Die Fahrzeuge dürfen das Areal der Kernkraftwerke erst nach sorgfältiger Sicherheitsprüfung, hauptsächlich durch den Strahlenschutz, verlassen. Weltweit hat es noch nie einen Transportunfall mit verpackten hoch radioaktiven Abfällen gegeben.
Transporte sind unvermeidlich
Auch wenn der Brennstoffbedarf in einem Kernkraftwerk gering ist: Einmal im Jahr wird ein Teil der Brennelemente im Reaktor ausgetauscht und durch neue ersetzt. Die ausgedienten Brennelemente sind hoch radioaktiv und bleiben vorerst in einem mit Wasser gefüllten Lagerbecken im Kernkraftwerk. Wenn Temperatur und Radioaktivität nach einigen Jahren genügend abgeklungen sind, werden die Brennelemente in spezielle Transport- und Lagerbehälter verpackt und ins kraftwerkseigene Zwischenlager oder per Lastwagen ins zentrale Zwischenlager in Würenlingen (Zwilag) gebracht. Dort bleiben sie bis zur Entsorgung im geologischen Tiefenlager.
Für den Transport neuer Brennelemente von der Fabrik ins Kernkraftwerk sind übrigens keine so aufwändigen Transportvorkehrungen nötig. Diese Brennelemente sind nur minim radioaktiv. Erst nach dem Einsatz im Reaktor sind die hochaktiven Spaltprodukte im Brennelement vorhanden.
Ins Zwilag gelangen auch die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem Betrieb der Kernkraftwerke – alte Werkskleider und Überschuhe, Folien, Putzlappen und Filter, an denen geringe Mengen radioaktiver Stoffe haften können.
Internationale Transporte
Die Reststoffe aus der Wiederaufarbeitung von ausgedienten Brennelementen im Ausland müssen zur Entsorgung in die Schweiz zurücktransportiert werden. Auch dafür sind spezielle Behälter nötig, welche die verglasten, hochradioaktiven Abfälle sicher einschliessen. Internationale Vorschriften und Richtlinien des ENSI regeln die Auslegung, Herstellung und Verwendung von solchen Transport- und Lagerbehältern. Auch die Sicherheitsmassnahmen für die Transporte auf Strasse, Schiene oder Gewässer unterstehen strengen internationalen und nationalen Auflagen, deren Einhaltung das ENSI überprüft.
Seit 2016 gilt in der Schweiz – nach einem vorausgegangenen zehnjährigen Moratorium – ein Verbot für die Wiederaufarbeitung. Die Schweiz ist aber gesetzlich verpflichtet, die Reststoffe des vor 2006 ausgeführten und rezyklierten Materials zurückzunehmen.
Notfallschutz und Zonenpläne des ENSI
Was sind die Aufgaben der Nuklearsicherheitsbehörde im Notfallschutz? Liegt Ihr Wohnort in einer Schutzzone?