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Wie gut ist die Haftpflicht der KKW?

Sicherheit
Energiepolitik

Die Schweizer KKW gehören zu den bestversicherten Anlagen der Welt. Das Schweizerische Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) und die Kernenergiehaftpflichtverordnung schreiben eine strenge Kausalhaftung vor: Bei Schäden haften Inhaber einer Kernanlage grundsätzlich unbegrenzt. Das gilt sowohl für den Betrieb eines KKW als auch für die dazu nötigen Transporte – und unabhängig davon, ob die Inhaber ein Verschulden trifft oder externe Faktoren Ursache waren. Anders als in anderen Ländern sind auch Terroranschläge und kriegerische Ereignisse miteingeschlossen. Mit der Totalrevision der Kernenergiehaftpflicht im Rahmen des internationalen Pariser Abkommens hat sich die Deckungs- bzw. Versicherungspflicht für nukleare Schäden von 1 Milliarde Schweizer Franken auf 1,5 Milliarden Euro erhöht.