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Warum würden die KKW-Betreiber bei einer allfälligen Laufzeitbegrenzung Schadenersatz fordern?

Stromerzeugung / Betrieb
Energiepolitik

Wären KKW-Betreiber aus willkürlichen politischen Gründen gezwungen, rechtmässig betriebene Anlagen vorzeitig stillzulegen, müssten sie der Eidgenossenschaft tatsächlich Rechnung stellen. Denn die Unternehmen – und mit ihnen die Aktionäre, also Kantone, Pensionskassen, Fonds etc. – haben Anspruch auf eine Entschädigung für die Restwerte nicht abgeschriebener Investitionen sowie für die entgangenen Gewinne.