Warum würden die KKW-Betreiber bei einer allfälligen Laufzeitbegrenzung Schadenersatz fordern?
Stromerzeugung / Betrieb
Energiepolitik
Wären KKW-Betreiber aus willkürlichen politischen Gründen gezwungen, rechtmässig betriebene Anlagen vorzeitig stillzulegen, müssten sie der Eidgenossenschaft tatsächlich Rechnung stellen. Denn die Unternehmen – und mit ihnen die Aktionäre, also Kantone, Pensionskassen, Fonds etc. – haben Anspruch auf eine Entschädigung für die Restwerte nicht abgeschriebener Investitionen sowie für die entgangenen Gewinne.