Wer bezahlt die Entsorgung der radioaktiven Abfälle?
Entsorgung
Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist nach dem Verursacherprinzip geregelt. Die laufenden und zukünftigen Entsorgungskosten für die Abfälle aus den KKW sind im heutigen Strompreis enthalten. Mit jeder Kilowattstunde Kernenergie bezahlt der Konsument rund einen Rappen für die Entsorgung (Stilllegung und Rückbau der KKW, Transporte, Zwischenlagerung und die geologische Tiefenlagerung inklusive der dazu nötigen Untersuchungen).