Wer finanziert Stilllegung und Entsorgung, wenn ein KKW-Betreiber Konkurs ginge?
Wirtschaftlichkeit / Kosten
Entsorgung
Sollte ein Betreiber eines KKW zahlungsunfähig werden, sind die übrigen Betreiber (anteilig) verpflichtet, seine in den Fonds noch fehlenden Mittel aus ihrer Substanz in die Fonds einzuschiessen. Sollten sie das nicht können – falls also alle vom Gesetzgeber vorgenommenen Absicherungen versagen sollten –, entscheidet die Bundesversammlung, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nicht gedeckten Kosten beteiligt. Es gibt keinen Automatismus zu Lasten der öffentlichen Hand.